Update zum Stand der Niederspannungsrichtlinie VDE AR-N 4105:2018
Herstellererklärungen sollen bis zum 31.03.2021 weiter verwendet werden
Bereits im Januar hat Kraftwerk über die am 26.04.2019 in Kraft getretene Neuauflage der VDE-Anwendungsrichtlinie AR-N 4105:2018-11 berichtet und dessen Einführung grundsätzlich begrüßt (siehe Stellungnahme).
Neben einigen technischen Anpassungen ist dabei eine wesentliche Änderung der zukünftige Nachweis der elektrischen Eigenschaften der BHKW. Wo nach der alten Norm noch Herstellererklärungen zulässig waren, sollen nun nach einer Übergangsfrist unabhängige Zertifikate die Normkonformität bestätigen. Die Übergangsfrist ist dabei dem Umstand geschuldet, dass sich eine weitere Norm in der Überarbeitung befindet, die VDE0124-100 Prüfrichtlinie. Gegenstand dieser Richtlinie ist das Prüfverfahren zum Nachweis der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten (EZE) nach der VDE AR-N 4105:2018-11. Ursprünglich war dabei angedacht, dass spätestens zum 01.04.2020 die auf Grundlage dieser Prüfrichtlinie unabhängig erstellten Zertifikate die Herstellererklärungen ablösen. Die Prüfrichtlinie hat jedoch zu diesem Stichtag immer noch den Entwurfscharakter und ist nicht Beschlusslage.
Kraftwerk hat bereits im Jahr 2019 die Zertifizierung der Mephisto BHKW beauftragt und im vergangenen Jahr die Anlagen auf Grundlage des Kommentierungsentwurfs Stand 2019-09 der VDE 0124-100 Prüfnorm vermessen lassen. Dabei ergaben sich bisher keine Abweichungen oder Unstimmigkeiten.
Der VDE empfiehlt nun offiziell die Übergangsregelung zum Nachweis der elektrischen Eigenschaften, also die Herstellererklärungen, noch bis zum 31.03.2021 anzuerkennen (siehe Pressemitteilung)
Unsere aktuellen Herstellererklärungen finden Sie in unserem Downloadbereich auf der Homepage.
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